In der Tarifrunde für die 2,5 Millionen angestellten Beschäftigten von Bund und Kommunen zeichnet sich vorerst kein schneller Durchbruch ab. Die Tarifparteien kamen am Samstag in Potsdam erstmals seit der Schlichtung zu einer Wiederaufnahmetarifrunde zusammen. Auch nach mehrstündigen Gesprächen deutete sich nach Angaben aus Verhandlungskreisen aber zunächst keine Einigung ab.
Bund und Kommunen hatten die Verhandlungen über den Tarifvertrag im öffentlichen Dienst (TVöD)in dritter Runde Mitte März für gescheitert erklärt und als Arbeitgeber ein Schlichtungsverfahren eingeleitet. Scheitert ein Tarifabschluss in der Wiederaufnahmerunde am Wochenende, könnte es wie in den vergangenen Monaten erneut zu Streiks bei Bund und Kommunen kommen.
Für diese Erzwingungsstreiks müssten bei einer Urabstimmung mindestens 75 Prozent der Beschäftigten stimmen. Die mit der Schlichtung zunächst verbundene Friedenspflicht ist mit der Wiederaufnahmetarifrunde beendet.
Die Schlichter hatten für die Beschäftigten eine Lohnerhöhung in zwei Stufen um insgesamt 5,8 Prozent, mindestens jedoch monatlich 110 Euro vorgeschlagen. Beschäftigte sollen bei entsprechendem Arbeitsanfall für einen Zuschlag wöchentlich bis zu drei Stunden länger arbeiten können, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Zur Option stehen zusätzliche freie Tage statt mehr Geld.
Der angestrebte Tarifvertrag soll dem Schlichtervorschlag zufolge 27 Monate bis Ende März 2027 gelten. Der Schlichtungsempfehlung hatte die Schlichtungskommission, die je zur Hälfte aus Vertretern der Arbeitgeber und Gewerkschaften besteht, mehrheitlich zugestimmt.
Verdi und Beamtenbund hatten ursprünglich ein Gesamtpaket aus acht Prozent, darunter monatlich mindestens 350 Euro mehr Geld und mehr freie Tage gefordert. Als Knackpunkte gelten gegenseitige Forderungen beider Tarifparteien, die in der Schlichtungsempfehlung nicht geregelt werden.
Die Kommunen kritisieren die aus ihrer Sicht zu hohen Gesamtkosten. Die Gewerkschaften wünschen sich unter anderem mehr freie Tage als Ausgleich für einen Überstundenberg, den zahlreiche Beschäftigte vor sich herschieben. Oft können sie die angehäuften Überstunden nicht als Freizeit ausgleichen, weil zahlreiche Stellen in den öffentlichen Verwaltungen unbesetzt sind.
A.Louis--LCdB